Die Tür Experten aus München

Haustüren, Brandschutztüren und Funktionstüren

Beratung, Verkauf, Montage, Abnahme, Wartung, Prüfung und Pflege

Brandschutz ist Versicherungsschutz

Fehlende Brandschutzprüfungen können Ihren Versicherungsschutz einschränken.

Leistungsportfolio

Montage-Prüfung-Wartung-Abnahme von Funktionstüren

Drehflügeltüren mit oder ohne Feststellanlage, Motorschlössern, Automatik

Multifunktionstüren

Stahl und Edelstahltüren

Funktionstüren T30-T90 mit oder ohne Rauchschutz

Rauchschutztüren

Türschließer und Öffner

Schutz vor Bränden und Absicherung

Erfahren Sie hier, warum eine regelmäßige Prüfung und Wartung für einen vollen Versicherungsschutz und Haftungsfreiheit im Schadensfall ein unerlässlicher Baustein ist.

Warum sind die Prüfungen und Wartung nach der UVV wichtig?

Im Brandfall ist das oberste Gebot, Menschen vor Hitze und Flammen zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

Überprüfung von Feststellanlagen, Brandschutztüren, Brandschutztoren & Rauchschutztüren gemäß DIN 14677.

Feuerabschlüsse, darunter zum Beispiel Brandschutztüren, dienen der Abschottung eines Brandes, um eine Ausdehnung des Schadensfeuers zu verhindern. Sind Tür- oder Toröffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen ausgerüstet sein. Feststellanlagen stellen sicher, dass Brandabschlüsse geöffnet bleiben. Im Falle eines Brandes beziehungsweise bei Rauchentwicklung schließen diese Einrichtungen automatisch nach dem Auslösen des integrierten Rauchmelders.

Sind Brandschutztür und Feststellanlage fachgerecht eingebaut und funktionsfähig, können sie finanzielle Schäden verhindern und ohne Zweifel Menschenleben retten. Aus diesem Grund müssen sie beim Einbau abgenommen und regelmäßig gewartet werden, so die Vorschriften.

GT service GmbH bietet Ihnen einen sachkundigen UVV Prüf- und Wartungsservice für Feststellanlagen (FAA), Brandschutztüren, Brandschutztore, Rauchschutztüren und Rauchschutzvorhänge gemäß Instandhaltungsnorm DIN 14677, ASR A1.7 (alt BGR 232), DIBT, LBO.

Die Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer schreiben vor, in welcher Weise Brandschutztüren und -tore einzubauen sind. Feststellanlagen (FAA) müssen ebenso den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) entsprechen. Auch die Gebäudebrandversicherungen schreiben strenge Regeln und Richtlinien vor – nicht nur in Bezug auf den Einbau, sondern ebenso in Bezug auf die regelmäßige Inspektion und Wartung.

Die Grundlagen zur Überprüfung werden in der ArbStättV § 53, MBO /LBO § 17 sowie in den Richtlinien für Feststellanlagen geregelt. Sind nicht alle Feuerabschlüsse und Feststellanlagen ordnungsgemäß geprüft, droht eine Haftung des Gebäudebetreibers für Sach- und Personenschäden im Unglücksfall.

Der Umfang der Prüfung mit der GT Service GmbH

Bei der jährlichen Prüfung und Wartung ist, neben der Überprüfung der Melder, ebenso eine Wartung aller Geräte, also auch der Feststellvorrichtung, vorzunehmen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung sind im Prüfprotokoll aufzuzeichnen und von Ihnen als Betreiber aufzubewahren. Das Prüfprotokoll, das unsere sachkundigen Mitarbeiter ausstellen, dient Ihnen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Unser UVV-Prüfservice hält auch einer Begehung der zuständigen Brandschutzbehörde stand. Wir bieten Ihnen den Tür- und Torservice mit vielen Lösungsmöglichkeiten an und überwachen Ihre Feuerabschlüsse so, dass diese im Brandfall ordnungsgemäß schließen.

Informationen zum Einbau von Brandschutztüren und Brandschutztoren

Der Einbau von Brandschutztüren und -toren wird in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geregelt. Diese Feuerabschlüsse sind in der DIN 4102/5 in Feuerwiderstandsklassen eingestuft. Die Feuerwiderstandsklasse richtet sich nach der Gebäudenutzung und Anforderungen der Wände im Bauwerk.

Brandschutztüren und -tore dürfen auf keinen Fall verkeilt, verklemmt oder verstellt werden und müssen immer selbstschließend sein. Die Selbstschließung kann zum Beispiel über eine Feststellanlage mit Rauchmelder erfolgen.

Brandschutztüren können auch rauchdicht sein. Diese Anforderung wird in der DIN 18059 geregelt. Der Einbau wird in der MBO vorgeschrieben. Spezielle Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen mit Türschließern nach DIN 18263. Diese Türen verhindern im Brandfall, dass sich Rauchgase im Gebäude, in Treppenhäusern und Fluchtwegen verbreiten.

Folgende Zulassung und Einbaubescheinigungen müssen vorhanden sein, wenn eine Tür oder ein Tor fachgerecht eingebaut worden ist:

  • Zulassungsschild auf dem Türblatt
  • Übereinstimmungserklärung der Einbaufirma über den sachgerechten Einbau
  • Wartungsanleitung
  • Zulassungsschild

Wir stellen Ihnen diese Bescheinigungen selbstverständlich nach erfolgter Prüfung aus.

Brandschutz- und Funktionstüren

Zertifizierte Sicherheit

Wenn es um Brandschutz geht, überlässt man nichts dem Zufall. Wir sind ein TÜV-zertifizierter Fachbetrieb für die Prüfung, Wartung und Montage von Brandschutz- und Funktionstüren.

Brandschutz- & Funktionstüren

Wir prüfen und warten Ihre Brandschutz- und Funktionstüren, beraten Sie kompetent und übernehmen die Montagearbeiten.

Sicherheit

Alle Arbeiten werden von zertifizierten Fachkräften durchgeführt.

Montage und Reparatur

Für die optimale Instandhaltung und Funktionalität Ihrer Brandschutz- und Funktionstüren sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Ob Pflege, Wartung, Austausch oder fachgerechter Einbau – setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. 

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